Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Tacherting

Im Rahmen der ihnen gesetzlich verliehenen Autonomie können Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen (Art. 23 Gemeindeordnung). Im Gegensatz zum Verwaltungsakt, der einen Einzelfall regelt, sind Satzungen allgemeinverbindlich. Sie richten sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen.

Im Unterschied zur Satzung werden Verordnungen nur auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung - zur Regelung von Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - erlassen.

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